Peruanische Geburtsurkunde mit Apostille für die Verwendung im Ausland
Ob für die Staatsbürgerschaft, eine Heirat, einen Reisepass oder eine Schule: Wir beantragen die beglaubigte Kopie bei RENIEC (dem nationalen Personenstandsregister Perus), prüfen, dass Namen und Daten mit Ihren anderen Dokumenten übereinstimmen, und lassen die Apostille beim Außenministerium ausstellen. Sie müssen nicht in Peru sein.
So funktioniert es
- Senden Sie uns die Angaben
Vollständige Namen, Datum des Ereignisses und, falls möglich, ein Foto einer alten Kopie.
- Wir fordern die Urkunde bei RENIEC an
Wir beschaffen die beglaubigte Kopie in Lima und prüfen jeden Namen und jedes Datum.
- Wir lassen die Apostille ausstellen
Beim Außenministerium von Peru, gültig in allen Staaten des Haager Übereinkommens.
- Sie erhalten das PDF
Innerhalb von 2 bis 3 Werktagen. Das Original wird bei Bedarf an Ihre Adresse versandt.
Welche Urkunden wir beschaffen
Für alle Personenstandsurkunden von RENIEC fallen dieselben Kosten an. Dazu brauchen wir jeweils die vollständigen Namen und das Datum des Ereignisses.
- Geburtsurkunde: beglaubigte Kopie des Geburtsregisters (partida de nacimiento).
- Heiratsurkunde: für in Peru registrierte Ehen; häufig für Einwanderung oder eine neue Ehe im Ausland verlangt.
- Sterbeurkunde: für Erbschafts-, Versicherungs- oder Rentenverfahren im Ausland.
- Bescheinigung über die Nichteintragung einer Ehe: Ledigenstatus (constancia negativa de matrimonio), meist für eine Eheschließung im Ausland.
- Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk: zeigt die Auflösung der Ehe.
Häufig gestellte Fragen
1. Was kostet die Apostille einer peruanischen Geburtsurkunde?
S/ 220 alles inklusive: beglaubigte Kopie von RENIEC, Apostille des Außenministeriums, Datenprüfung und PDF-Lieferung in 2 bis 3 Werktagen. Derselbe Preis gilt für Heirats- und Sterbeurkunden sowie für die Bescheinigung über die Nichteintragung einer Ehe.
2. Welche Angaben brauchen Sie?
Den vollständigen Namen der Person laut Urkunde, das Datum des Ereignisses (Geburt, Heirat oder Tod) und, falls vorhanden, den Ort der Registrierung. Ein Foto einer alten Kopie hilft uns, sie schneller zu finden.
3. Was ist, wenn meine Urkunde nicht bei RENIEC liegt?
Einige ältere Urkunden gibt es nur bei der Gemeinde, in der sie registriert wurden. In diesem Fall stellt die Gemeinde sie aus, Sie senden sie uns, und wir lassen die Unterschrift bei RENIEC vor der Apostille beglaubigen. Fragen Sie uns, wir prüfen das für Sie.
4. Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
In der Regel ja. Einwanderungsbehörden verlangen oft eine vollständige Übersetzung mit Beglaubigung des Übersetzers. Wir können sie organisieren; der Preis hängt vom Dokument ab.
5. Kann ich die Urkunde für mein in Peru geborenes Kind beantragen?
Wenn das Kind minderjährig ist und die Eltern im Ausland leben, wird die Urkunde mit einer konsularischen Vollmacht beantragt, die ein Elternteil unterschreibt. Schreiben Sie uns, dann erklären wir Ihnen die Schritte.